Eine neue Koordinations- und Beratungsstelle begleitet Menschen mit Behinderung.

Hilfe auf den Ämter-Wegen und zur individuellem Lebensbewältigung

Das Team Gabi Floßmann. Leiterin der Kreisdiakoniestelle, Klaus Stark, Geschäftsführer des Diakoniewerkes Sonneberg/Hildburghausen, Doreen Höfer, Leiterin der neuen Beratungsstelle, und Anke Otto, Leiterin der integrativen Kita „Die Farbkleckse“ in Hildburghausen bietet umfassende und vor allem bedarfsorientierte Beratung in der neuen Koordinations- und Beratungsstelle KooDia.
Geleitet wird sie von Doreen Höfer, die ansonsten in der Wefa Hildburghausen tätig ist.
An jedem Donnerstag von 15 bis 18 Uhr ist Frau Höfer in der Kreisdiakoniestelle, Immanuel-Kant-Platz 3, Ansprechpartner.
Termine sind auch nach Absprache ( 03685/702695 oder 4041913) möglich.
Es geht um individuelle Beratung und Unterstützung bei der Eingliederungshilfe, um das persönliche Budget, um Pflegeversicherung, Wohngeld, Hilfe bei der Antragstellung und Begleitung von Familien auf ihrem Ämterweg, Hilfen zur Lebensplanung und -bewältigung und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.

Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit -
Diagnose "Werkstattbedürftigkeit", 
Neue Integrationsleistung

die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Diagnoseverfahren entwickelt, mit dem vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen geklärt wird, ob eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Zielgruppe sind laut Produktinformationen:

-"lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung, -geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung, -Menschen mit nachhaltigen psychischen Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten"-

Die Diagnose erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase werden in den Räumlichkeiten des jeweiligen Trägers die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen des Teilnehmers und die individuelle Motivation getestet. In der zweiten Phase erprobt der Teilnehmer seine Eignung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Mehr Informationen über das Produkt der Bundesagentur für Arbeit „Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen“ unter:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A204-Ausstattungsservice/Publikation/Produktinfo-Arbeitsmarktfaehigkeit.pdf

Eine auch für arbeitslose Menschen mit Behinderungen interessante Arbeitsmarkt-Dienstleistung hat die Bundesagentur für Arbeit unter dem Begriff der „Neue Integrationsleistung“ entwickelt. Die Dienstleistung bezieht sich unter anderem auf „Arbeitslose mit … Unterstützungsbedarf sowie multiplen Vermittlungshemmnissen und geringen Integrationschancen“
(laut: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 16.10.2007)

Weitere Informationen gibt es unter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_239100/zentraler-Content/A20-Intern/A204 Ausstattungsservice/Allgemein/Ausschreibungen-Neue-Intregrationsleistungen.html

Weitere Ansprechpartner finden Sie über
"Büro Hubert Hüppe, MdB" <hubert.hueppe.ma03@bundestag.de>
www.huberthueppe.de

oder
Benedikt Bünker
Büro Hubert Hüppe, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030 / 227-77705, -77709
Fax: 030 / 227-76777

 

Menschen mit Down-Syndrom finden hier Anbindung:

Redaktion Ohrenkuss
Buschstraße 22
53113 Bonn
www.ohrenkuss.de
info@ohrenkuss.de
Telefon 0228 – 386 23 54 / Fax 0228 – 386 25 87

Öffentlichkeitsarbeit für Ohrenkuss: muehlhaus & moers kommunikation gmbh, Köln
www.muehlhausmoers.de

Ohrenkuss ist ein Projekt der downtown-Werkstatt für Kultur und Wissenschaft
www.downtown-werkstatt.de

Ohrenkuss-ipeschl 19

Liebe Ohrenkuss-Fans!

Das Jahr 2008 ist das Ohrenkuss-Jahr: Wer kommt mit aufs Traumschiff?

Wer hat Lust, das Ohrenkuss-Team auf einer abenteuerlichen Recherche zum Thema «Traum» im Rahmen der Kieler Woche zu begleiten? Am Montag, 23. Juni 2008 laden wir ein zur Traumschifffahrt auf der Roald Amundsen (www.sailtraining.de). Es sind noch Plätze frei - wer dabei sein möchte, kann sich hier anmelden: info@ohrenkuss.de Stichwort TRAUMSCHIFFFAHRT OHRENKUSS. Wir treffen uns am Montag, 23. Juni 2008 um 9:00 Uhr in Kiel auf dem Schiff zum gemeinsamen Frühstück, dann geht es auf große Fahrt. Am Nachmittag kehren wir zurück und feiern noch gemeinsam mit dem Schiffsteam auf Deck. Kosten: 75,00 EUR (die Schifffahrt, Getränke und Verpflegung)

Aus Ohrenkuss-ipeschl 19

14.02.2008 15:08 Uhr


Petra Groß erhält Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Berlin (pressrelations) -
Petra Groß erhält Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Überfällige Würdigung von Menschen mit Lernschwierigkeiten

Anlässlich der morgigen Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Petra Groß erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Petra Groß erhält am morgigen Freitag als erste Frau mit Lernschwierigkeiten einen Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Verliehen wird Petra Groß der Verdienstorden durch den Staatssekretär im hessischen Kultusministerium Herrn Joachim Jacobi. Die Verleihung findet in Kassel, der Heimatstadt der Ordensträgerin, statt.
Bisher wurde in Deutschland noch nie eine Frau mit Lernschwierigkeiten mit einem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Die CDU/CSU hat sich gewünscht, dass sich daran etwas ändert. Somit wurde Petra Groß für eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion freut sich mit Petra Groß, dass sie nun die Verdienstmedaille erhält.
Petra Groß engagiert sich seit Jahren in vielen behindertenpolitischen Organisationen. Sie ist z. B. Mitarbeiterin bei „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V.“. Ein besonders wichtiges Anliegen für Petra Groß ist der Gebrauch der sogenannten leichten Sprache. In diesem Zusammenhang war sie beispielsweise maßgeblich an der Erarbeitung eines Antrages für eine leichte Behördensprache beteiligt. Diesen Antrag hat die Kasseler Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr beschlossen.
Die Auszeichnung von Petra Groß mit der Verdienstmedaille für ihr Engagement ist eine überfällige Würdigung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dadurch wird anderen Menschen mit Behinderungen gezeigt, dass die Gesellschaft ihr Engagement öffentlich anerkennt und durch einen derartigen Preis würdigt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Quelle: Pressrelations.de

SoVD: Verabschiedete UN-Konvention ist großer Fortschritt für Behinderte

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, auf die sich ein UN-Ausschuss am 25. August in New York verständigt hat, ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für 650 Millionen behinderte Menschen ist die UN-Konvention ein großer Fortschritt.

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtliche bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern sowie diskriminierende Gesetze und Barrieren abzubauen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen muss noch von der UN-Vollversammlung angenommen und von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden.

In der letzten Verhandlungsrunde konnten entscheidende Punkte im Sinne der behinderten Menschen durchgesetzt werden: bei der Definition, wer als behindert gilt, wurde eine gute Lösung erzielt, die keine Behindertengruppe ausschließt. Die Rechte behinderter Frauen sind umfassend berücksichtigt. Die Konvention macht deutlich, dass die Vertragsstaaten besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen unternehmen müssen. Hierfür hatte sich der SoVD verstärkt eingesetzt. Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes Monitoring-System die
Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.

Allerdings bleibt der ausgehandelte Text für Behinderte in Russland, China und arabischen Ländern in einem entscheidenden Punkt unzureichend: in einer Fußnote zum Artikel zur 'gleichen Anerkennung vor dem Gesetz' heißt es, dass der Ausdruck 'legal capacity' in der russischen, chinesischen und arabischen Sprache 'eher die Fähigkeit Rechte zu haben' bezeichnet, als die 'Fähigkeit, rechtlich zu handeln'. Damit kann eine Fußnote weiterhin die umfassende Teilhabe von Millionen behinderter Menschen in den entsprechenden Sprachräumen verhindern.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


Zum vorliegenden
Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration vonMenschen mit Behinderungen
(ThürGlG)

Es ist das Maximum des Erreichbaren nach langen Jahren harten Kampfes um ein Gleichstellungsgesetz in Thüringen. Es ist auch überhaupt nicht befiedigend, weil realiter durch § 2 undurchführbar. Aber ein besseres wird es nicht geben, und wir müssen mit diesem Gesetz umgehen. Deshalb lehnt der TEV das Gesetz ab (s.u.), aber in Ablehnung zu verharren hieße auch, die Behinderten in Stich zu lassen.

Ein Hauptanliegen des TEV ist die Integration Behinderter. Der §12 des GlG - maßgeblich auf Verlangen des TEV eingeführt, aber mehr war auch hier nicht zu erreichen - bietet Ansätze für Ideen und Maßnahmen, Integration nicht nur auf dem Papier stehen zu lassen.
Sehen Sie im nachfolgenden Bericht über ein Treffen von TEV, dem kommunalen Behindertenbeauftragten des Landkreises Sonneberg und dem Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderungen Dr. Brockhausen einen Schritt in diese Richtung.

06.09.2005

THÜRINGER GLEICHSTELLUNGSGESETZ

Axel Budnarowski erklärte dem Gast aus Erfurt, Dr. Paul Brockhausen, sowie seinen Begleitern Jürgen Prüfer und Heron Sünderhauf (von links nach rechts), welche Tätigkeiten die Mitarbeiter der Rennsteig Werkstätten in den einzelnen Bereichen ausführen. - FOTO: SANDER

Kröte war zu schlucken: Finanzierung bleibt im Ermessen des jeweiligen Trägers
NEUHAUS – VON RAIMUND SANDER
Berücksichtigt das im Entwurf vorliegende Thüringer Gleichstellungsgesetz tatsächlich alle Belange von Behinderten? Unter dieser Fragestellung stattete am Montag Dr. Paul Brockhausen, Beauftragter für Menschen mit Behinderung des Freistaates Thüringen, den Rennsteig Werkstätten einen Besuch ab. „Nein!“, sagt Jürgen Prüfer, Gleichstellungsbeauftragter des Landkreises Sonneberg.
„Mich stört an diesem Gesetz, dass es im Ermessen der kommunalen Träger liegt, welche finanziellen Mittel sie bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes zur Verfügung stellen.“ Konkret: Ist die Kasse leer, gibt es trotz Gleichstellungsgesetz keinen Cent. „Ohne diesen Passus“, entgegnet Brockhausen, „hätten wir überhaupt keine Chance gehabt, den Gesetzentwurf überhaupt in den Landtag zu bekommen. Diese Kröte mussten wir schlucken.“

Dass der seit einem Jahr amtierende Behindertenbeauftragte den Weg nach Neuhaus gefunden hat, ist in erster Linie Heron Sünderhauf vom Thüringer Elternverband e. V. zu verdanken. Selbst Vater einer behinderten Tochter, moniert der ehemalige Lehrer, dass der Gesetzesentwurf die Gleichstellung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horte nicht ausreichend sichert. Zwar gebe es mit der Einführung der gemeinsamen Schuleingangsphase Fortschritte bei der Integration von behinderten Kindern, leider nur bis zur 4. Klasse. „Viele Regelschulen oder Gymnasien wollen keine behinderten Schüler in ihren Reihen.“

Damit im Zusammenhang stehe auch das Recht auf lebenslange Bildung für behinderte Menschen, was so im Gesetzentwurf nicht verankert sei, meinte Sünderhauf. Angesichts massiver Kürzungen im Bereich der Erwachsenenbildung bleibe es behinderten Menschen versagt, auch qualifizierte Tätigkeiten auszuführen.

Einig waren sich die drei Gesprächspartner darin, dass die Rolle von Behindertenbeauftragten in den Kommunen gestärkt werden müsse, um wirksam agieren zu können. Als positiv wertete Paul Brockhausen in diesem Zusammenhang die Aktivitäten von Jürgen Prüfer zum Aufbau und der Pflege eines Internet-Forums für alle, die mit behinderten Menschen zu tun haben.

Gerne nahm der Landesbeauftragte das Angebot des amtierenden Geschäftsführers der Rennsteig Werkstätten, Axel Budnarowski, zu einer Besichtigung der Behinderteneinrichtung an. Brockhausen äußerte sich lobend über die hervorragenden Arbeits- und Lebensbedingungen, die den behinderten Mitarbeitern geboten werden.

www.thueringen.de/imperia/md/content/bb/gig.pdf      www.forum-bb-thueringen.de.tt

Stellungnahme: Der TEV lehnt das Gestz in dieser Form ab.

1. Es ist so ( § 2 ) nicht durchführbar
2. Der § 8 sichert nicht die Gleichstellung behinderter Kinder bzw. Schüler in Kitas, in der Schule und im Hort
3. Der §§ 15 und 16 beschreiben Stellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung unzureichend. Wesentliche Erfordernisse fehlen.
4. Der Landesbehindertenbeirat ( § 17) muss, um eine wahre Interessenvertretung für Behinderte zu sein, neu definiert werden.
5. Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ( § 18) sind gesetzlich verpflichtend vorzuhalten und dürfen nicht im Ermessenspieltaum der Kommunen liegen. Ihre Stellung ist genau zu definieren.
6. Zu viele Fragen sollen nach dem Gesetz durch Verordnungen geklärt werden. Damit entzieht sich das Land der öffentlichen und der Kontrolle der Kommunen, die alles bezahlen sollen.
Der TEV betrachtet das Gesetz in dieser Form als ein weiteres Beispiel, durch schöne Worte zu verschleiern, wieder auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft den Landeshaushalt zu sanieren. Es bleibt ein Haushalt der Grausamkeiten.

Der TEV ist mit eigenen Vorschlägen zum Gesetz und im Rahmen des Bündnisses Gleichstellung 2000 auftreten.


vds-info vom 24.11.2005

Verband Sonderpädagogik e.V.
Ohmstraße 14
97076 Würzburg
Telefon (0931) 24020
Telefax (0931) 24023
E-Mail: post@verband-sonderpaedagogik.de
Internet: www.verband-sonderpaedagogik.de

Karin Evers-Meyer zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen bestellt

Zur Bestellung von Karin Evers-Meyer zur Beauftragten der Bundesregierung für die belange behinderter Menschen erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundesministers für Arbeit und Soziales Franz Müntefering beschlossen, Frau Karin Evers-Meyer zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu bestellen. Die Beauftragte wird mit ihrem Arbeitsstab dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet. Sie tritt damit die Nachfolge von Karl Hermann Haack an, dessen Name sich mit dem seit 1998 eingeleiteten erfolgreichen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik verbindet.

Die Behindertenbeauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren. Sie ist bei allen politischen Entscheidungen der Bundesregierung beteiligt, soweit diese Fragen der Gleichstellung von behinderten Menschen betreffen. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt sie sich für Änderungen im Interesse der Betroffenen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

Karin Evers-Meyer
Autorin
geboren: 10. September 1949
verheiratet, 1 Sohn

Beruflicher Werdegang:
kaufmännische Ausbildung
8 Jahre Akademie der Künste, Berlin
Begabtenabitur
Rückkehr nach Friesland und Erziehungspause
Beginn der Autorentätigkeit
freie Mitarbeiterin bei Rundfunk und Fernsehen
selbstständige Drehbuchautorin und Filmemacherin für Industriefilme

Politischer Werdegang:
seit 1986: Kreistagsmitglied LK Friesland
seit 1994: ehrenamtliche Landrätin des LK Friesland
seit 1996: Ratsfrau in der Gemeinde Zetel
1998 bis September 2002: Mitglied des Niedersächsischen Landtages,
seit September 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Mitgliedschaften:
Präsidentin des Niederdeutschen Bühnenbundes Niedersachsen und Bremen
stellvertr. Vorsitzende des Tourismus-Verbandes Nordsee
1. Vorsitzende des Präventionsrates Friesland

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
© Deutscher Bundestag, 2005

Arm und krank

20 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind bundesweit in ihrer Perspektive gefährdet, weil das soziale Umfeld ihre Entwicklung behindert. Auf dem 12. Kongress für Jugendmedizin warnten gestern Kinderärzte aus ganz Deutschland vor dieser Entwicklung.
Von Angelika REISER-FISCHER WEIMAR. Kinder sind heute anders krank als noch vor 20 oder 30 Jahren. Waren damals Infektionskrankheiten das Hauptproblem, sind es jetzt Kopfschmerzen, Essstörungen, Depressionen, Autoaggressionen, Haltungsschäden, Sprachbehinderungen. Andreas Lemmer, Kinderarzt am Erfurter Helios-Klinikum, und seine Kollegin Gabriele Trost-Brinkhues aus Aachen machten gestern in Weimar die traurige Bilanz auf. Jeder zehnte Schulabgänger hat keinen Schulabschluss, jeder siebte Jugendliche bleibt ohne Berufsausbildung. Viele sind emotional instabil, unsicher, brechen aus, fliehen in Drogen. Das Schlimmste: Sie fallen durchs Raster, niemand wird auf sie aufmerksam, wenn die Eltern versagen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte verlangt daher ein engmaschigeres Netz an Vorsorge und mehr Hilfe über Jugendämter, Fürsorger, Sozialarbeiter. Zwar kennen die meisten Mütter die U-1- bis U-10-Untersuchungen für die Kleinen, aber bis zu 20 Prozent der Mütter nehmen sie für ihre Kinder dennoch nicht wahr. Nur die Schuluntersuchung ist bisher Pflicht. Für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren, kritisieren die Ärzte, fehle es überhaupt an Vorsorgeuntersuchungen, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Die Privaten indes ermöglichen allen Kindern bis 14 Jahre den jährlichen Check. Dringend mahnen die Ärzte auch, nochmals die Jugendlichen beim Verlassen der Schule einem allgemeinen Check zu unterziehen - als Äquivalent zur Schuluntersuchung vor dem Start. Kein Bundesland, auch Thüringen nicht, hat so etwas vorzuweisen. Zwar gibt es eine Untersuchung für 16- bis 18-Jährige, aber die nehmen nur Lehrlinge wahr. Überhaupt hoffen die Kinderärzte, über Vorsorge mehr Kinder zu erfassen, die von Vernachlässigung und Misshandlung bedroht oder gar betroffen sind. "Verhindern wird man sie damit nicht", meint Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands. So ist unter Kinderärzten umstritten, ob die Vorsorgeuntersuchungen Pflicht werden sollen - eventuell mit dem Druckmittel, das Kindergeld zu streichen. Ein Mittelweg wäre wohl, dass Krankenkassen die Jugendämter informieren, wenn die Untersuchungen nicht wahrgenommen werden und diese dann dem Verdacht der Vernachlässigung nachgehen. Das alles aber kostet Geld. Die Politik wird letztlich entscheiden, ob dafür welches ausgegeben wird. Oder später - für die Behandlung von Depressionen, Süchten, Störungen.
TA, 11.03.06

Was glauben Sie, wofür Politik sich entscheidet?

Förderschüler als Unternehmer


Im Werkraum der Schülerfirma des Förderzentrums Greiz führen Firmenmitglieder Holzprodukte für den Laasdorfer Frühlingsmarkt vor.
"Bunt-eckig-grün" GmbH verdient Geld mit Beeren - Thüringer Schülerfirmenmesse
Von OTZ-Redakteurin Elke Lier
Am Greizer Förderzentrum "Friedrich Froebel" erwirbt seit drei Jahren unter Regie von Hauptwerklehrer Johannes Schwarz die Schülerfirma "Bunt-eckig-grün" GmbH den Zuspruch der Schüler und das Vertrauen der Abnehmer. "Schon in der 5. Klasse fragen mich die Kinder ungeduldig, ob sie in der Firma mitmachen dürfen", erzählt der Sonderpädagoge.
Zur Firma in Greiz, vor drei Jahren gegründet, gehören derzeit 17 Schüler zwischen 12 und 16 Jahre. Das Startkapital betrug 150 Euro, erwirtschaftet aus der Ernte von Johannis- und Stachelbeeren im Schulgarten, wo Johannes Schwarz 1995 die ersten Sträucher angepflanzt hatte. Mittlerweile gehören sechs Bäckereien zu treuen Abnehmern der sauber gepflückten Beeren. Gastronomen und Gärtnereien bekommen Radieschen, Petersilie, Forsythia und Birke zu freundlichen Preisen.
Neben den Schulgartenprodukten bestimmen jahreszeitliche Grabsträuße oder Adventsgestecke ebenso das Profil der Schülerfirma wie Holzprodukte des Vogtlands, also Vogel- und Futterhäuschen, Lichterbögen, Werkzeug- und Setzkästen, Schneidbretter und Regale, Pinnwände, Innen- und Außenthermometer. Seit vorigem Jahr bietet das Schülercafé Pausenversorgung mit Kaffee und Wiener bis Eierkuchen und Nudeln an. 564 Euro Haben verbucht zurzeit das Konto der Schülerfirma. Bei der Hauptversammlung im Vorjahr wurden den am Unternehmen Beteiligten Prämien ab 2,40 Euro bis 12 Euro ausgezahlt. Demnächst sind ein Internetauftritt der Schülerfirma und ein neuer Titel der kleinen GmbH geplant.
Vorrangig an allgemein- und berufsbildenden Schulen etabliert, bieten Schülerfirmen auch Förderschülern Berufsorientierung, Verantwortungsbewusstsein und Freizeitfreude. Das ist auch in Greiz zu spüren, wo insgesamt 140 nicht nur lernschwächere, sondern auch verhaltensgestörte Mädchen und Jungen den Hauptschulabschluss erwerben können. "Auch wenn bei unserer Firma die Schüler das wirtschaftliche Management nicht selbst bewältigen, verstehen sie doch, wie mühsam Gewinn erwirtschaftet wird, erfahren Anerkennung und Freude, wenn sie eigene Produkte auf Weihnachts- und Frühlingsmärkten verkaufen", sagt Johannes Schwarz. "Man muss Geduld haben und ihnen viel Ruhe abgeben", sagt er über seine Förderschüler.
Unterstützt wird die Greizer Schülerfirma von elf Sponsoren. Ein Teil der Kollekte vom Erntedankfest der Kirchgemeinde Reinsdorf fließt immer aufs Firmenkonto. Küchenausstattung und Polstermöbel für die Leseecke konnten dadurch angeschafft werden.
Patrick Strobel (15) will Landwirt werden. "Ich lerne in der Firma viel Handwerkliches beim Holz: Schleifen, Sägen, Feilen. Mit den Lehrern kann man sich dabei gut unterhalten." Zwei Pausen lang für andere Brötchen und Getränke im Schülercafé zu verkaufen, finden Denise Buchholz und Nicole Witt "gar nicht stressig, es macht Freude". Denise möchte Köchin werden.
Morgen findet in Nordhausen die 7. Thüringer Schülerfirmenmesse statt. 27 von 70 Schülerunternehmen im Freistaat präsentieren ihre Arbeiten und Ideen. Johannes Schwarz hat für die Greizer Firma keinen Stand mehr bekommen, aber seit der Firmenmesse im Vorjahr in den GeraArcaden hält er Kontakt mit Kollegen in Schleiz, Arnstadt und Lobenstein. So wird sich der umtriebige Pädagoge auch Informationen von den Nordhausener Workshop-Themen holen, die sich mit schmackhaften und gesunden Angeboten im Schülercafé sowie mit guter Gestaltung von Firmenlogo, Visitenkarten und Geschäftspapieren beschäftigen. Kommentar Thüringer Schülerfirmen· Die erste Thüringer Schülerfirma wurde 1997 gegründet.
· Seitdem werden die Firmen vom Kultusministerium, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung unter dem Motto "Schüler unternehmen was" gefördert und vom Thüringer Lehrerfortbildungsinstitut unterstützt.
· Mehr als 40 Partner - Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen und die öffentliche Hand unterstützen die Schülerfirmen.
· An 33 Prozent aller Schulen mit dem Siegel "Berufswahlfreundliche Schule" arbeiten Schülerfirmen.
· Etwa 70 Prozent von ihnen befinden sich an Schulen mit ganztägigen Angeboten.
>> www.schueler-unternehmen-was.de
OTZ, 27.03.06

Gut gebrüllt, Löwe,....

Regierungsbeauftragte: »Behinderte Kinder in normale Schulen«

 

Berlin (dpa) - Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, lehnt spezielle Schulen für behinderte Kinder ab. Das sagte sie anlässlich des Internationalen Tages der Behinderten am 3. Dezember.

Die SPD-Politikerin erklärte der Oldenburger »Nordwest-Zeitung«: »Behinderte Menschen gehören von Anfang an, von der Geburt bis zu ihrem Tod, in die Mitte unserer Gesellschaft. Es ist falsch, behinderte Kinder auszusortieren. Sie müssten mit nichtbehinderten Kindern zusammen die Schulen besuchen. Wir brauchen Integration von Anfang an.«

Nur nur zwölf Prozent aller behinderten Kinder in Deutschland würden in Integrationsklassen unterrichtet, sagte Evers-Meyer. »Damit nimmt die Bundesrepublik eine Sonderstellung ein. Denn in nahezu allen anderen entwickelten Ländern ist das Verhältnis genau umgekehrt. Dort sind es mehr als 80 Prozent. Das muss uns in Deutschland aufrütteln«. Nach den Richtlinien der neuen UN- Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen sei die Art und Weise, wie behinderte Kinder in Deutschland unterrichtet würden, als diskriminierend zu bewerten: »Tatsächlich führt die Schulkarriere behinderter Kinder in Deutschland nach der Förderschule fast ausschließlich in die beschützenden Werkstätten. Nur ein Prozent der Absolventen gelangt in den normalen Arbeitsmarkt. Das ist viel zu wenig.«
04.12.2006   dpa

Anfrage an Frau Evers-Meyer : Integration zu welchem Preis? Zum Nulltarif ?


Anfrage an Herrn MdL Maik Nothnagel: Integration zu welchem Preis?
Zum Nulltarif ?

In Thüringen hat sich durch den Abgeordneten M.Nothnagel, den behindertenpolitischen Sprecher der Linksfraktion, eine Diskussion um die Perspektiven der geschützten Werkstätten ( WfB ) entzündet. Herrn MdL Maik Nothnagel wird unterstellt, auf die WfB zu Gunsten der Integration der Behinderten in den 1. Arbeitsmarkt perspektivisch zu verzichten.

Die Diskussion ist deutschlandweit entbrannt. Auch hier beginnt der Glaubenskrieg unter dem Deckmantel ideologischer Prämissen wie Gleichstellung, Diskriminierung, gesellschaftlicher Teilhabe, Förderung usw. je nach politischer Couleur, Systemnähe oder Abhängigkeit.

Einige Seiten dieser Diskussion finden Sie hier:

http://f2.webmart.de/f.cfm?id=1696124&r=threadview&a=1&t=3015385

Wir fragen hier nur wie schon oben, man trifft sich ironischer Weise auf der politischen Spielwiese am Ende wohl immer doch,

Integration zu welchem Preis? Zum Nulltarif ?

Man ist an Brecht erinnert - ...der Mensch wär lieber gut als froh - doch die Verhältrnisse, sie sind nicht so... . Weiß Herr Nothnagel das nicht?

Und hier die SPD:

06.09.2007 - 18:54

Werkstätten behinderter Menschen künftig erfolgreich.


Schmidt © SPD

Berlin (kobinet) Einen Erfolg der Werkstätten behinderte Menschen sieht die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt durch deren integrative Öffnung. "Was macht die Werkstätten künftig erfolgreich?" - das war die zentrale Frage auf dem Kongress der Landesarbeitsgemeinschaft in Hamburg am 5. September, an dem die Behindertenbeauftragte ihrer Fraktion teilgenommen hat.

"Die Werkstätten sind auf dem richtigen Weg. Viele Werkstätten lagern nicht nur Arbeitsplätze aus, sondern versuchen sich auch in alternativen Formen", erklärte Schmidt heute in einer Pressemitteilung. Der künftige Erfolg bemesse sich aber daran, wie nachhaltig die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorankomme.

Werkstätten könnten eine wichtige Entscheidung für die eigene Zukunft treffen, wenn sie ihr know-how zunehmend auf Rehabilitation und Integration ausrichten. "Das Wichtigste dabei ist, dass Menschen mit Behinderung den Mehrbedarf, der für die Sicherstellung der Teilhabe benötigt wird, auch bekommen. Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben darf nicht als Sparpaket verschnürt werden", so Schmidt.

Die Zukunft der Werkstätten hänge davon ab, ob sie sich Konzepten wie denen der Integrationsunternehmen öffnen. "Am Markt haben sie nur dann eine Chance, gleichzeitig integrativ und erfolgreich zu sein, wenn sie auch selbst Arbeit für nicht-behinderte Menschen zur Verfügung stellen", so Schmidt. sch


Da fragt man nur noch "quo vadis wfb?"

Zu http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,14489/ticket,g_a_s_t :

22.03.2007 - 11:35

Rechtsanspruch auf gemeinsame Beschulung.

Frankfurt am Main (kobinet) Die Elterninitiativen Gemeinsam leben - gemeinsam lernen fordert einen Rechtsanspruch auf gemeinsame Beschulung nachdem der UN Sonderberichterstatter festgestellt hat, dass das deutsche Schulsystem Kinder mit Behinderungen diskriminiert.

Gestern veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, den Bericht über seinen Besuch in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr. Sein besonderes Augenmerk galt dabei auch der Situation von Kindern mit Behinderungen. Das Fazit ist nach Ansicht von Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" deutlich: "Nicht die Menschen müssen sich dem Bildungssystem anpassen, sondern das Bildungssystem den Menschen". Munoz kritisiert, dass deutsche Regelschulen auf Kinder mit Behinderungen nicht eingerichtet sind. Das Konzept der Integration - seit den 80er Jahren in Deutschland erkämpft und sehr zögerlich umgesetzt - habe nicht verhindert, dass die meisten dieser Kinder gezwungen sind, Sonderschulen zu besuchen - auch gegen den Willen ihrer Eltern. Weder gebe es ein wirksames Schulwahlrecht der Eltern, noch sei eine rechtliche Perspektive zu erkennen, wie das Problem der Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus dem allgemeinen Schulsystem in Zukunft gelöst werden solle.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen teilt die Kritik des UN-Sonderberichterstatters Vernor Munoz am deutschen Bildungssystem. "Kein anderer europäischer Staat weigert sich so hartnäckig wie Deutschland zu akzeptieren, dass behinderte Kinder ins allgemeine Schulsystem gehören, dass Förderung zum Kind gebracht werden muss und nicht umgekehrt", pflichtet Sibylle Hausmanns von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen der Analyse des UN-Inspektors bei: "Der Unterricht in speziellen Förderschulen, wie er hierzulande üblich ist, sondert Kinder mit Behinderungen von der Gesellschaft der Gleichaltrigen ab. Er behindert sie darin, am ganz normalen Leben teilzuhaben. Und er enthält allen Kindern die Erfahrung mit der ganzen Vielfalt des Lebens vor."

In der Bundesarbeitsgemeinschaft sind Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung organisiert, die schon vor Jahren erkannt haben, dass eine Schule, die in der Lage ist, produktiv mit Vielfalt umzugehen, für alle Kinder die bessere Schule ist. Was seit Pisa in aller Munde ist: der Umgang mit Heterogenität im Klassenraum, mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen, das wurde in den Schulversuchen zum Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in den 80er Jahren erprobt und wissenschaftlich erforscht. Das Ergebnis: Inklusive Bildung, also ein Schulsystem, das kein Kind aus der allgemeinen Schule ausschließt, verbessert nach Ansicht des Verbandes die Lernleistung aller Kinder und schult zudem in besonderem Maße ihre sozialen Fähigkeiten. Aber noch weigerten sich die Kultusministerien, die Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen hofft hier auf die Wirkung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die die Bundesrepublik Deutschland am 30. März in New York unterzeichnen wird. Artikel 24 der Konvention enthält das Recht auf inklusive Bildung. omp 

Unsere Meinung:

Die Thüringer Hofpolitik wird hier sagen, geht uns nichts mehr an, steht längst im Schulgesetz. Das ist richtig. So richtig, wie die Rede von dem immer geduldigen Papier ist, auf dem das steht.
Die Praxis ist nur anders. Und deshalb aus aktuellem Anlass unsere Fragen:

Wenn die ersten 4 Jahre der gemeinsamen (möglichen, nur selten praktizierten) Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder in der neun Schuleingangsphase (Klasse 1 bis 4) zu Ende ist - und das ist in diesem Schuljahr so - wie geht es weiter?

Warum wird der gesetzliche Anspruch auf integrative Beschulung ab der 5. Klasse durch unsinnige Sollzahlenvorgaben unmmöglich gemacht?

Welche Unterstützungssysteme stehen den weiterführenden Schulen für die integrative Beschulung zur Verfügung?

Wir fordern die Poltiker des Thüringer Landtages auf, sich dieser Problematik zu stellen. Es genügt nicht, kluge Gesetze zu beschließen, und dann dem Selbstlauf zu vertrauen. Vielleicht hilft eine kleine Anfrage der Opposition an den Kultusminister weiter, denn ist ja möglich, dass man so weit oben schwebend den Lauf der Zeit da unten übersehen hat.

Newsletter der LEV Thüringen
30. Januar 2008 10:24

2008 - das Jahr der Mathematik lässt Dyskalkuliker hoffen


PRESSEMITTEILUNG per Mail
Anhang: Pressebeitrag-Januar-2008
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin (BMBF) veranstaltet seit dem Jahr 2000 in Kooperation mit der Initiative Wissenschaft im Dialog (WiD) sog. Wissenschaftsjahre. Das Jahr 2008 fokussiert die Mathematik. Wir alle kennen den lebenspraktischen Aspekt der Mathematik: Wir verwenden Zahlen, um etwas zu zählen, zu berechnen, zu errechnen, Zuordnungen vorzunehmen, Anzahlen zu ermitteln. Wir haben Termine, nennen Uhrzeiten, verwenden Gewichts- und Maßeinheiten, können mit Geld umgehen, Ein- und Ausgaben abwägen, Routen errechnen und Statistiken erstellen. In unserer Gesellschaft gilt das Rechnen-Können als Gradmesser für Intelligenz und führt folgedessen zum fatalen Rückschluss, dass Menschen, die die arithmetischen Grundlagen nicht erworben haben und daher nicht rechnen können, dumm oder faul sind. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) verbindet mit dem Jahr der Mathematik die Hoffnung, das s nicht nur alles “rund um die Mathematik” in den Mittelpunkt gestellt wird, sondern, dass auch an die Menschen gedacht wird, die die Mathematik grundsätzlich missverstanden haben und beim Rechnen weder “mitreden” können noch die Freude an dieser faszinierenden Wissenschaft teilen können.

Von einer Dyskalkulie (Rechenstörung) betroffene Schüler stehen von ihrem ersten Schultag an unter einem sehr hohen Leistungsdruck. Die LehrerInnen sind nicht ausreichend ausgebildet und erkennen daher die Rechenstörung oftmals nicht frühzeitig genug, um den betroffenen Kindern die notwendigen Hilfen zuteil werden zu lassen. Die Kultusministerkonferenz hat in ihren “Grundsätzen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen” aus dem Jahre 2007 die Rechenstörung außen vor gelassen, so dass keine Berücksichtigung im schulischen Rahmen stattfindet. Einige Bundesländer haben versucht, die Dyskalkulie in ihren schulrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen, aber es sind nur unzureichende Maßnahmen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler fixiert worden. Leider sind die Schulen meistens damit überfordert, d en Kindern einen adäquaten Förderunterricht anzubieten. Viele der von einer Dyskalkulie betroffenen Kinder erreichen so keinen begabungsgerechten Schulabschluss. Nicht rechnen zu können, bedeutet, nicht am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. Wer nicht rechnen kann, kann keinen Beruf ausüben, der ihm ermöglicht, selbstständig für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Der BVL wünscht sich im Interesse aller von einer Rechenstörung betroffenen Menschen, dass das Jahr der Mathematik nicht nur für Menschen gedacht ist, die rechnen können, sondern auch für diejenigen, denen Mathematik ein Buch mit sieben Siegeln ist. Wenn wir die “Dyskalkulie” mit in den Brennpunkt des Jahres 2008 setzen und betroffene Menschen eine angemessene Förderung erhalten, um das Rechnen zu erlernen und die Mathematik zu verstehen, könnte das Jahr der Mathematik für alle Dyskalkuliker zu einem historischen Jahr werden.
Weitere Informationen zum Thema „Dyskalkulie“ finden Sie unter bvl-legasthenie.de
Pressekontakt:
Annette Höinghaus
Tel. 04193/965602
Fax: 04193/969304
hoeinghaus@bvl-legasthenie.de
BVL
Postfach 1107
30011 Hannover
info@bvl-legasthenie.de

Eltern-Resolution gegen schulische Ausgrenzung von behinderten Kindern.

Kassel (kobinet) Die Offene Schule Waldau (OSW) in Kassel praktiziert seit 14 Jahren einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Nordhessen. In der Ganztagsschule OSW befindet sich pro Jahrgang (5 bis 10) eine Klasse mit zwei bis fünf behinderten Kindern pro Klasse.

Die OSW, eine integrierte Gesamtschule der Sekundarstufe I, will grundsätzlich auch praktisch-bildbare Schüler gemeinsam unterrichten und verfügt seit 1993 /94 über fundierte praktische Erfahrung. Normalerweise ist der Schulbesuch mit der 10. Klasse an der OSW beendet. Praktisch-bildbare Schüler, die eine Sonderschule besuchen, gehen jedoch mindestens 12, teilweise 13 bis 14 Jahre zur Sonderschule! Dadurch wird berücksichtigt, dass diese Schüler mehr Zeit für ihr Lernen und für ihre Berufsorientierung benötigen.

Auch an der OSW wird eine verlängerte Schulzeit für praktisch-bildbare Schüler angeboten. Seit dem Schuljahr 2002 /03 gibt es eine Arbeitsstufe (entsprechend der Werkstufe an der Sonderschule). Nach zehn Jahren gemeinsamen Unterrichts erschien es als nicht sinnvoll und der Idee der Integration widersprechend, die behinderten Jugendlichen an eine Sonderschule zu verweisen, um eine berufliche Orientierung durchführen zu können. An der OSW wird eine Kombination aus berufspraktischen Tagen (2 Tage pro Woche) und Schultagen mit Schulung der Kulturtechniken und lebenspraktischem Unterricht (3Tage) ab dem 11. Schuljahr angeboten.

"In den letzten Jahren wurde jedoch die Durchführung der Arbeitsstufe für die behinderten Schüler auf zwei Jahre begrenzt (Schuljahr 11 und 12) und im Jahrgang 13 vom Schulamt nicht mehr genehmigt. Gleichzeitig wurde die sonderpädagogische Stundenzuweisung für das Schuljahr 2007/08 stark gekürzt", so Uwe Frevert, Mitglied des Schulelternbeirates.

Zur Verschlechterung des gemeinsamen Unterrichts haben an der OSW vor allem zwei richtungweisende Entscheidungen des hessischen Kultusministeriums beigetragen:

1. Kinder mit Förderbedarf im Bereich Erziehungshilfe sollen soweit wie möglich in der Regelschule unterrichtet werden. So kann sich die Situation ergeben, dass in Zukunft zwei oder gar drei verhaltensauffällige Kinder in einer Klasse unterrichtet werden sollen. Dies führt nachweislich zur Überlastung der Klasse und auch der Regelschullehrer im gemeinsamen Unterricht.

2. Es sollen (wegen der geringen Stundenzahl, die für Integration vorgesehen ist) vor allem nur noch Kinder integriert werden, die bei einem zielgleichen Unterricht mithalten können. Eine Aufstockung des Stundenpools für den gemeinsamen Unterricht ist nicht erfolgt. Im Ergebnis werden in den Grundschulen kaum mehr Kinder mit einer so genannten "geistigen Behinderung" unterrichtet und können auch nicht mehr an der OSW weiter unterrichtet werden.

Problematisch ist auch, dass zwar die Schule von den Eltern gewählt werden kann, das Schulamt aber die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und die Förderstunden für die OSW zuweist. Somit gibt es, jedes Jahr aufs Neue, oft bis zum Beginn des neuen Schuljahres keine Planungssicherheit in den Klassen mit behinderten Kindern über Umfang und Art der sonderpädagogischen Förderung. Außerdem wurden die Einsatzstunden der sonderpädagogischen Fachlehrer in den letzten Jahren gekürzt. Im Ergebnis verfügt eine Klasse mit 4 behinderten Kindern in den letzten Jahren nur noch über 16 statt wie bisher 20 bis 22 Stunden Förderung.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass durch die bildungspolitische Entscheidungen des hessischen Kultusministeriums und deren organisatorische Umsetzung durch das Schulamt das bewährte Schulkonzept an der OSW in Frage gestellt ist. Im Schuljahr 2007/2008 hat die Schule selbst zusätzliche Förderstunden bezahlt, damit eine Integrationsklasse die ihr zugeordnete Sonderpädagogin behalten konnte und in der Arbeitsstufe Unterricht in angemessenem Umfang möglich war.

Aus diesem Grunde wurde während des "Werkstattabends" der Offenen Schule Waldau (OSW) am 30.11.07 eine Resolution innerhalb von nur drei Stunden von 550 teilnehmenden Personen unterzeichnet, um sich gegen die Separierung von behinderten Kindern in Sonderschulen auszudrücken. "In vielen Gesprächen mit den Besuchern der Veranstaltung habe ich erneut erfahren, welchen hohen Stellenwert die Fortführung der Integration behinderter Kinder nicht nur innerhalb der Schulgemeinde hat", so Volker Marschang, Vorsitzender des Schulelternbeirats der OSW weiter.

Diese Protestnote wurde vom Schulelternbeirat der OSW an das hessische Kultusministerium verschickt.
anre

Aufpassen!!! So etwas darf in Thüringen nicht passieren !!!

JUSTIZ/INNERES
Mangelhafte Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie gerügt
(AB) Die Europäische Kommission hat ein Ver-tragsverletzungsverfahren gegen die Bundesre-publik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Beschäftigungsrahmenrichtlinie (2000/78/EG) eingeleitet.
Mit der Richtlinie sollen Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund von Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung und/oder sexueller Ausrichtung verhindert werden. Die Richtlinie wurde im Jahr 2000 verabschiedet und musste bis De-zember 2003 in nationales Recht umgesetzt sein. Die EU-Kommission meint nunmehr Umsetzungsdefizite im deutschen Recht ausgemacht zu haben. Deutschland erhielt am 31. Januar 2008 eine förmliche Aufforderung der EU-Kommission, zu verschiedenen Punkten Stellung zu nehmen. Nach Auffassung der EU-Kommission deckt das nationale Recht Entlassungen nicht ab, Menschen mit Behinderungen seien von Seiten des Arbeitsgebers unzureichend geschützt und die Frist von zwei Monaten für eine Beschwerde sei zu kurz. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, eine Antwort zu erarbeiten. Auch gegen zahlreiche weitere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Italien, die Niederlande und Schweden werden Vertragsver-letzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie geführt.

Ausführliche weiterführende Informationen finden Sie hier ► http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/155&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en►.http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/155&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

und hier ►
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/68&type=HTML&aged=0&language=FR&guiLanguage=en

Vom Behindertenbeauftragten des Landkreises Sonneberg bekamen wir nachfolgendes Material zur Dikussion in Thüringen
zugesandt:

16.04.2008 - 00:30

Förderschule besser als Gemeinschaftsunterricht.



Marburg/Lahn (kobinet) Für blinde Kinder bietet die Förderschule nach Ansicht des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) zurzeit bessere Bildungschancen als der gemeinsame Unterricht in der Allgemeinschule.

"In den Allgemeinschulen fehlen bislang das zusätzlich nötige Personal und die technische Ausstattung», sagte der Geschäftsführer des DVBS, Michael Richter, Medienberichten zufolge gegenüber der dpa. "Neben dem üblichen Stoff müssen nicht sehende Kinder die Blindenschrift, den richtigen Gebrauch von Hilfsmitteln und das Alleingehen mit dem Stock lernen", sagte Richter. Die Förderschulen seien darauf spezialisiert, in den allgemeinbildenden Schulen mangele es an den nötigen Voraussetzungen. "Ein gemeinsamer Schulbesuch mit nicht behinderten Kindern kann für Blinde nur mit Unterstützung durch Sonderpädagogen Erfolge zeitigen", erklärte Michael Richter. Daher hätten sich die Selbsthilfeverbände in Deutschland einstimmig für die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Allgemein- und Förderschule ausgesprochen.

"Langfristig streben auch wir eine Schule für alle an, sie darf aber kein Sparmodell sein", hob der Jurist hervor. Das Geld, das durch den Wegfall der Internatskosten an den Förderschulen eingespart werden könnte, müsste für die zusätzliche Ausstattung der Allgemeinschulen eingesetzt werden. moh 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Markus Zimmermann schrieb am 17.04.2008, 15:43

Eine Frage der Motivation

Ich bezweifle, dass Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte heute der richtige Weg sind. Allzu leicht wird der Anschluss an das übliche Pensum verpasst; die Mehrfachbelastung (Erlernen von Blindenschrift und Umgang mit Hilfsmitteln) werden nur verschoben. Und was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Es ist erwiesen, dass die Lernfähigkeit bis zum 12. Lebensjahr am größten ist.

Ich (2 % Sehrest) habe meine Grundschulzeit in einer primitiven Dorfschule in den 1970er Jahren geschafft, drei von vier Jahren übrigens in einer Gemeinschaftsklasse der Jahrgangsstufen 1-4. Trotz Gymnasialempfehlung landete ich auf staatliche Anordnung in der Blindenschule, wovon mich zum Glück eine weitsichtige Deutschlehrerin wieder entfernte. Den Rest meiner Schulzeit habe ich im Regelgymnasium verbracht - Assistenz war ebenso ein Fremdwort wie Computer.

Es ist letztlich alles eine Frage der Motivation von Schüler, Eltern und Lehrern. Eines aber ist sicher (das formulierte der blinde Musikleherer zutreffend): Ihr müsst ungefähr das Dreifache leisten. Und dann ist noch die Frage, ob das jemand anerkennen WILL.

Christiane Hagen schrieb am 19.04.2008, 08:55

Abschieben statt fördern ist damals wie heute einfacher

Sehr geehrter Herr Zimmermann.
Ja, da kann ich auch mitreden allerdings ließ man mich, obwohl ich eine Klasse voraus war, in der "Sonderschule"
(8 Jahre, weil ich eine Klasse überspringen durfte) schmoren

Die Lehrer fühlen sich damals wie heute überfordert, sorgen aber nicht allgemein für Abhilfe sondern schreiben den Eltern des lernbehinderten Kindes, dass das Kind überfordert sei.

Immer brav die Schuld auf Menschen schieben, die nicht dafür können, heißt es in der Schule als auch im Kindergarten!

Gruß
Christiane Hagen

Inge Rosenberger schrieb am 19.04.2008, 14:53

Förderschule besser?!?

Natürlich ist eine Förderschule besser, denn sonst könnten Kinder mit Behinderung doch gar nicht in die Schule gehen. Dieser "Logik" von Politikern und verantwortlichen Schulleitern und Schulamtsleitern "verdanken" wir dann solche Nachrichten: www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,17831/ticket,g_a_s_t
So lange Menschen so "denken", wird es keine Integration und schon gar keine Inklusion geben.
Und genau das ist der Grund, dass wir weiterhin auf die Ratifizierung der UN-Konvention warten müssen...

Wasilios Katsioulis schrieb am 20.04.2008, 22:18

Förderschule

Förderschulen sind notwendig solange der Gang zu Regelschulen für Behinderte verschlossen ist. Dies ist regelmässig dann der Fall wenn Adaption aufgrund der Behinderung fehlen (Hilfsmittel, I-Helfer, nicht auf Behinderungen ausgebildetes Lehrpersonal etc.)

Es wird vermutlich mehrere Jahre dauern bis für jede einzelne Behinderung die notwendige Adaption verfügbar ist. Wenn jedoch nicht jetzt damit begonnen wird, werden Menschen mit Behinderungen vermutlich weitere Jahrzehnte ausgegrenzt bleiben, in dem sie in Förderschulen "versteckt" werden.

Inklusive Bildung - Jetzt!

Wir nehmen die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zum Anlass, eine grundlegende Neuorientierung der Bildungspolitik in Deutschland zu fordern. Wir beziehen uns auf das Menschenrecht auf Bildung, wie es von den Vereinten Nationen in mehreren, von der Bundesrepublik ratifizierten Menschenrechtsverträgen kodifiziert wurde:

Bildung ist ein Recht, das zur Wahrnehmung anderer Rechte erst befähigt.
Wenn es vorenthalten wird, bedeutet das den Ausschluss von Selbstbestimmung, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe, Arbeit und Gesundheit.
Wie bei der UN-Kinderrechtskonvention sind auch für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Bund, Länder und Gemeinden zuständig. Sie alle sind an die völkerrechtlichen ereinbarungen gebunden; der Bund hat die Einhaltung der Konventionen vor der Völkerrechtsgemeinschaft zu vertreten. Der übliche Verweis auf die Zuständigkeit des jeweils anderen ist unzulässig, denn an deutschen Schulen bestehen Zustände fort, die den Konventionen eklatant widersprechen und deshalb vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, angeprangert wurden:

Auf diese Weise produziert und reproduziert unser Bildungssystem gesellschaftliche Ungleichheit und Armut. Immer größere Teile der Bevölkerung werden durch Bildungsarmut von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen bedeutet die Ausgrenzung in Sonderschulen den Einstieg in lebenslange Sonderwege an den Rändern der Gesellschaft.
Gleichzeitig wird allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft in der Schule vorenthalten. Sie können so nicht im Alltag lernen, respektvoll und konstruktiv mit Andersartigkeit umzugehen.

In Kobinet-Nachrichten fanden wir:
(Text hier ohne Bild )

Aktionsprogramm für inklusive Bildung gefordert

Bauer © SoVD

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat heute in Berlin ein Aktionsprogramm für inklusive Bildung gefordert, mit dem die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umgesetzt wird. SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte, der gemeinsame Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder dürfe nicht länger die Ausnahme sein, sondern müsse zur Regel werden. "Vor diesem Hintergrund legen wir heute ein Positionspapier vor, das konkrete Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem beschreibt und einfordert", so Bauer.

Der Handlungsbedarf für Deutschland ist sehr groß, stellte der SoVD fest. Hierzulande besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Damit ist die Bundesrepublik ein Schlusslicht im europäischen Vergleich. In vielen europäischen Ländern liegt die Inklusionsquote behinderter und lernbehinderter Kinder bei 60 Prozent, in den skandinavischen Ländern sogar bei 90 Prozent. Auch die UN-Konvention geht von einer Zielmarke von 80 bis 90 Prozent aus und erfordert deshalb deutliche Veränderungen im deutschen Bildungssystem.

Der SoVD fordert ein klares Bekenntnis der Politik zur Inklusion als Ziel und Anspruch der Bildungspolitik in Deutschland. "Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet. Deutschland muss sich von seinem Sonderweg verabschieden. Die allgemeinen Schulstrukturen müssen so verändert werden, dass lernbehinderte und behinderte Kinder nicht ausgegrenzt, sondern von Anfang an einbezogen werden", betonter der Verbandspräsident.

Der SoVD fordert von Bund und Ländern ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung, das konkrete Schritte zur Umsetzung und einen verbindlichen Zeitplan enthält. Die Behindertenverbände seien hierbei einzubeziehen.

Als notwendige Einzelmaßnahmen fordert der SoVD u. a. den Vorrang der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in allen Landesschulgesetzen. Das Wahlrecht der Eltern, d. h. ihr verbindlicher Rechtsanspruch auf die Aufnahme ihres lernbehinderten oder behinderten Kindes an einer allgemeinen Schule muss gesetzlich festgeschrieben werden. Die Bundesländer müssen verbindliche Ziele für die schrittweise Erhöhung des Inklusionsgrades festlegen. sch

 



Der Arbeitskreis Sonderpädagogische Förderung in Thüringen

Anlass zur Gründung

„Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann bilde einen Arbeitskreis.“ So oder ähnlich heißt es doch? Trifft das auch für den Arbeitskreis Sonderpädagogische Förderung zu?
Wer gehört zum Arbeitskreis? Welche Ziele verfolgt er? Was hat er schon bewirkt? Ist er überhaupt notwendig?
Die Wandlung der Förderschulen zu Förderzentren war in Thüringen noch nicht ganz abgeschlossen. Elternvertreter sprachen die Verbände (GEW, tlv, vds) an und der Arbeitskreis war geboren. 1996 nannte er sich „Arbeitskreis Förderschulen in Thürin-gen“. Die Umbenennung in „Arbeitskreis Sonderpädagogische Förderung in Thürin-gen“ erfolgte im Jahr 2004.
Zielsetzung
Der Arbeitskreis hat sich zum Ziel gesetzt, aktuelle Probleme und bildungspolitische Schwerpunkte im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Thüringen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beraten und konstruktive Vorschläge und Initiati-ven für Lösungen aufzuzeigen und an deren Verwirklichung mitzuarbeiten.

Mitglieder
Ständige Mitglieder des Arbeitskreises sind:
• Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik (dgs)
• Gewerkschaft Erziehung uns Wissenschaft (GEW)
• Grundschullehrerverband
• Thüringer Elternverband (TEV)
• Thüringer Kultusministerium (TKM)
• Thüringer Landeselternvertreter (LEV)
• Thüringer Lehrerverband (tlv)
• Verband Sonderpädagogik (vds)

Weiter gehören dazu:
• Bildungspolitische Vertreter der Fraktionen im Thüringer Landtag
• Wissenschaftler des Instituts für Sonder- und Sozialpädagogik an der Uni-versität Erfurt
• Mitarbeiter des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwick-lung und Medien (ThILLM)

Die Zusammensetzung von so unterschiedlichen Migliedern ist nicht unumstritten, aber ein Gewinn für die Zielsetzung, aktuelle Probleme mit den Partnern zu erörtern, die Verantwortung für die Bildung in unserem Land tragen.

Arbeitsweise

„Schwerpunkte erkennen - Personen verbinden
Probleme erkennen - Kompromisse suchen“

Schwerpunkte der Arbeit von 1997 – 2007
Bereits im Jahr der Gründung des Arbeitskreises wurde mehr Unterstützung für die Bildung angemahnt. Sonderpädagogische Förderung bezieht sich auf einen lebens-langen Lernprozess. Sparzwang ist ein Hemmnis. Bildung braucht nicht nur viele klu-ge Köpfe sondern ganz konkrete Investitionen und Veränderungen. Es muss nicht jedes Kind, jeder Jugendliche gleich, sondern jedes Kind, jeder Jugendliche nach seinen Bedürfnissen professionell gefördert werden.
Die politischen Entscheidungsträger sollten für Bildungsfragen mehr sensibilisiert werden und nicht die Finanzen im Vordergrund sehen. „Informieren, kooperieren, hospitieren“ wurden seitens der Politik als Minimalanforderung an die Lehrer der an-deren Schularten gestellt.

Der Arbeitskreis forderte den Lehrstuhl für Sprachbehindertenpädagogik an der Uni-versität Erfurt. Der Bedarf an Sprachheilpädagogen war und ist in Thüringen enorm.
• Eine Abordnung des Arbeitskreises hat die Positionen zur Errichtung eines Lehrstuhls für „Pädagogik bei Beeinträchtigung in Sprache und Kommuni-kation“ während einer Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Thürin-ger Landtages eingebracht, bei der auch Vertreter der Universität Erfurt und des TKM anwesend waren.
In Vorbereitung der geplanten Novellierung des Förderschulgesetzes sprach sich der Arbeitskreis für zieldifferente Beschulung aus. Nach Auffassung des Arbeitskreises müssten sich die Förderzentren in Thüringen besser profilieren, zu Kompetenzzent-ren ausgebaut werden, um ihre Profession auch nach außen tragen zu können.
Das Thüringer Schulgesetz und das Thüringer Förderschulgesetz wurden 2003 no-velliert, Regelungen für den gemeinsamen Unterricht getroffen. Zu dem Zeitpunkt wiesen wir deutlich darauf hin, dass die Umsetzung nur mit gut qualifiziertem päda-gogischem Personal an allen Schulformen möglich ist.

Die weitere Ausgestaltung der Schuleingangsphase stand auf dem Prüfstand. Dabei war zu beachten, dass die ersten Schüler der Schuleingangsphase die Grundschule bald verlassen werden
• Die Mitglieder des Arbeitskreises besuchten eine Grundschule, die im Schulversuch „Flexible Schuleingangsphase“, von Frau Prof. Carle von der Universität Bremen wissenschaftlich begleitet wurde.
Es ist ein Ruck in Richtung Integration auch durch die Thüringer Bildungslandschaft gegangen. Die „Salamanca Erklärung“ der UNESCO-Weltkonferenz zur „Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ ist in aller Munde. Die Schuleingangsphase ist den Kin-derschuhen entwachsen. Die weiterführenden Schularten sind in Punkto Integration in der Pflicht. Fördermaßnahmen im gemeinsamen Unterricht ist nicht geklärt. Schul-eingangsphase ist ein Schulentwicklungsprozess, der ein Umdenken der Pädagogen fordert. Neue Tendenzen pädagogischen Denkens werden deutlich.
Veränderte Schule verlangt nach veränderter Lehrerausbildung. Es wird auf die neue Ausrichtung des Studiums an der Universität Erfurt hingewiesen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises vermissen eine Verzahnung der Professionen, da-mit zukünftige Lehrer besser auf den gemeinsamen Unterricht vorbereitet werden.

Unter Federführung des Arbeitskreises wurden die Veranstaltungen
• Podiumsdiskussion zum Thema „Plurale Sonderpädagogische Förderung an Thüringer Schulen – Erfordernisse und Konsequenzen“.
• Podiumsdiskussion zum Thema: „Wege zur Verbesserung der beruflichen Integration Behinderter“
• Podiumsdiskussion zum Thema „Mehr Zeit für Kinder – Harmonisierung von Unterricht, Förderung und Freizeitgestaltung“.
• „Konferenz zum gemeinsamen Lernen“
• Podiumsdiskussion zum Thema „Gemeinsames Lernen an Thüringer Schulen“
durchgeführt und folgende Schreiben veröffentlicht:
• Offener Brief
• Presseerklärungen
• Brief an die Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ des Thüringer Landtages zu Ganztagsförderung
Der Arbeitskreis ist offen für alle Ideen, Fragen, Probleme und Vorschläge im Zu-sammenhang mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen zur Sonderpädagogi-schen Förderung von Kindern und Jugendlichen in allen Thüringer Schulen. Der Ar-beitskreis hat viel angeregt, Impulse gegeben und wird dies auch weiter tun. Die Themenvielfalt ist groß. Die Aktualität bestimmt das weitere Vorgehen.