Wenn das so weiter gehtWenn das kein Ende nimmtReicht es uns!!! |
Wer Zähne zeigen willmuss den Mund aufmachenWiderstand!!! |
Dazu die Geschichte eines Wahlversprechens:
Ein Wort vorweg: im Folgenden sind die Etappen eines Täuschungsmanövers
dargestellt, das zum Ziel hat, unser Volksbegehren als überflüssig
erscheinen zu lassen. Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern!
Im Oktober haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Ziele
des Volksbegehrens umzusetzen und dazu die Zusammenarbeit mit den Initiatoren
des Volksbegehrens zu suchen. Dies ließ uns alle hoffen, dass ein Volksbegehren
damit überflüssig würde.
Am 30. Oktober brachten die Landtagsfraktionen von Grünen
und Linken unseren Gesetzentwurf in den Landtag ein; damit hätten die
Beratungen des Parlamentes zu unserem Gesetz beginnen können. Doch
die Regierungsfraktionen bremsten diesen Antrag systematisch aus – im
Parlament ebenso wie im zuständigen Parlamentsausschuss. Damit war diese
Chance auf eine zügige Beratung unseres Anliegens im Landtag vertan.
Am 3. November gab es dann tatsächlich ein Gespräch
zwischen Spitzenpolitikern von CDU und SPD und den Vertrauensleuten des Volksbegehrens.
Wir betonten dabei, dass wir das Volksbegehren erst stoppen können, wenn
der Landtag unsere Forderungen als Gesetz beschlossen hat. Die Vertreter der
Regierungsfraktionen versprachen uns daraufhin, dass sie noch im Dezember einen
Gesetzentwurf in den Landtag einbringen würden, um eine Entscheidung bis
Anfang Februar zu ermöglichen.
Anfang Dezember lag uns ein erster Rohentwurf der Regierung
vor, aus dem ein Drittel unserer Forderungen gestrichen worden war. Noch während
wir hinter den Kulissen energisch dagegen protestierten, erfuhren wir, dass
diese Kürzungen vielen CDU-Politikern noch nicht weit genug gingen. Einmal
mehr wurde behauptet, unsere Forderungen seien nicht finanzierbar. Wenige Tage
später tauchten diese Vorwürfe als Vorbehalte der kommunalen Spitzenverbände
in der Presse auf. Wahrheitswidrig wurde behauptet, das Volksbegehren würde
ständig neue Forderungen aufmachen und den Landkreisen unerwartete und
neue Aufgaben aufbürden. Tatsächlich aber präzisieren wir in
unserem Gesetz lediglich die Pflichten der Landkreise aus dem 8. Sozialgesetzbuch.
Und unser Gesetzestext ist seit dem 1. Mai 2009 jedermann zugänglich und
seitdem unverändert geblieben.
Am 10. Dezember erfuhren wir aus der Presse, dass die
CDU Landtagsfraktion das Kita-Gesetz nicht im Dezember, sondern erst Ende Januar
in den Landtag einbringen will. CDU-Fraktionschef Mohring sagt der Thüringer
Allgemeinen Zeitung, seine anderslautenden Versprechen vom 3. November seien
„bestenfalls Absichtserklärungen“ gewesen. Damit war
klar: man hat versucht, uns aufs Glatteis zu führen. Wenn wir das Volksbegehren
jetzt nicht starten, wird unser Reformgesetz bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt
werden.
Dies teilten wir den Regierungsfraktionen und der Presse in mehreren
Schreiben mit und begannen konsequent, die Unterschriftensammlung zu organisieren.
Am 11. Januar wurden wir von einem
Journalisten der „Thüringer Allgemeinen“ mit einem Gesetzestext
konfrontiert, der nach seinen Aussagen dem Beratungsstand zwischen den Koalitionsparteien
entspricht. Offenbar wurden unter dem Druck des Volksbegehrens wesentliche Kürzungen
inzwischen zurückgenommen. Doch uns ist klar: wenn das Volksbegehren nicht
überzeugend startet, wird sich das Blatt sofort wieder wenden, siehe oben.
Am 16. Januar erfuhren wir aus der Presse, dass die
CDU Fraktion 2400 neue Erzieherstellen schaffen möchte. Gleichzeitig will
sie außerdem das Landeserziehungsgeld ausdehnen und die Neuverschuldung
des Landes auf null halten. Während des Gesetzgebungsverfahrens, das erst
Ende Januar beginnt und nach Aussagen zuverlässiger Quellen bis in den
Mai hinein dauern kann, wird sich die CDU Landtagsfraktion vermutlich von einem
dieser Ziele verabschieden. Man darf raten, von welchem.
Kaum ein Gesetz wird im Landtag so beschlossen, wie es eingebracht wurde!
Ohne Volksbegehren wird die Kita-Reform bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt
werden! Hätte die Regierungskoalition ein Interesse an einer zügigen
Beratung gehabt, hätte sie die Gesetzesinitiative der Grünen und Linken
vom 30.10.2009 genutzt und nicht erst Ende Januar 2010 einen eigenen Entwurf
eingebracht!
Inzwischen wurde uns auch direkt aus dem Kreis der Regierungsfraktionen bestätigt,
dass unsere Wahrnehmung richtig ist: nur ein anhaltend hoher Druck durch unser
Volksbegehren kann die Reformbremser (vor allem in den Reihen der CDU) in Zaum
halten.
Daher müssen wir das Volksbegehren durchführen und das bedeutet: zwischen
dem 10.02. und dem 09.06. in jedem Landkreis TÄGLICH etwa 100 Unterschriften
sammeln, insgesamt landesweit mindestens 200.000 Unterschriften.....
Hier unten erhalten Sie klare Informationen, wo Sie Unterschriftenbögen
abholen und abgeben können.
Herzliche Grüße Ihr Elternteam
V.i.S.d.P.: Peter Häusler, Brehmestraße 4, 99423 Weimar
Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert,
Markt 4, 07743 Jena,
Offnungszeiten: Mo-Fr 9-18 ; Sa 14-17
Ansprechpartner: Frank Schenker, Jens Thomas
Telefon: 03641/231606
E-Mail: volksbegehren@ralph-lenkert.de
Anfragen, die wir über die Landkreisbüros nicht bedienen können, geben wir an dieses Büro weiter, Sie erhalten dann von dort eine Antwort.
Darüber hinaus haben wir eine wachsende Liste von privaten *Briefkästen", bei denen Bögen abgegeben werden können und von Ausgabestellen, bei denen leere Bögen abgeholt werden können. Diese Liste versenden wir am 8. Februar per Infobrief und stellen sie auf unsere Webseite.
Wer (z.B. als Privatperson im Dorf, als Ladeninhaber etc.) gerne Ausgabestelle oder Einwurfbriefkasten werden möchte: bitte eine E-Mail an phausler@web.de schicken mit folgenden Angaben: Name, Adresse; bei Ausgabestellen bitte auch *Öffnungszeiten" und telefonische Erreichbarkeit. Wir werden Sie dann sehr gerne in diese Liste aufnehmen und entsprechend mit Material beliefern!
Herzliche Grüße
Ihr Elternteam
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Am 10.2. startet die Sammlung der 200 000 Unterschriften für das Volksbegehren. Der Gesetzentwurf der CDU/SPD ist im parlamentarischen Gang, aber was am Ende hintern raus kommt, wird auch von der Kraft unserer Sammlung abhängen.
Wir brauchen unbedingt jede Unterstützung, jede helfende Sammlungshand und jeden, der seinen Briefkasten als Rücklaufbriefkasten kenntlich macht. Gerade auf den Dörfern ist der Rücklauf nicht so einfach zu handhaben.
Das Thüringer Sammlungsgesetz verbietet Sammlungen nur in Rechanwaltskanzleien, in Arztpraxen oder bei Notaren.
Das Auslegen der Bögen jedoch zum Mitnachhausenehmen kann keiner verwehren.
Auch in Kitas kann durch die Erzieherinnen gesammelt werden, wenn es der Träger selbst nicht verbietet (was von ihm sehr dumm wäre).
Da es aber sehr in seinem Interesse sein dürfte, dass das Gesetz, welches sich jetzt im Bildungsausschuss in der Anhörungesphase befindet , nicht verschlechtert und in seinen Zahlen nach unten korrigiert wird, müsste jeder freie oder kommunale Verantwortungsträger ein großes Interesse daran haben, dass das Volksbegehren erfolgreich gestartet werden kann und zum Erfolg führt.
Es gibt auch KEINEN Grund, gerade jetzt die Elternbeiträge zu erhöhen!
PS: Diese Daten können sie natürlich gern in Ihrem Bekanntenkreis
weiterleiten
Thüringer Kitas dürfen nicht länger bundesdeutsches Schlusslicht beim Personal sein
mehrere Studien haben es bewiesen: Thüringer ErzieherInnen betreuen deutlich
mehr Kinder, als anderswo in der Bundesrepublik. Das ist schlecht für die
Fachkräfte und schlecht für unsere Kin-der. Wir wollen, dass Thüringer
Kitas mit 2000 zusätzlichen Vollzeitstellen den bundesdeutschen Durchschnitt
erreichen – der nach Ansicht von Fachleuten noch immer verbesserungsfähig
ist. Ein Zehntel ihrer Arbeitszeit sollen die ErzieherInnen künftig in
die Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern investieren können. Zudem haben
sie künftig die Verpflichtung und den Rechtsanspruch auf mindestens zwei
Fortbildungstage im Jahr. Zudem werden sie künftig auf ein Netz von Fachbe-ratern
zurückgreifen können
Grundschulhorte sichern
Dieter Althaus wollte die Grundschulhorte abwickeln – wir wollten dies
verhindern. Daher haben wir in unserem Gesetz verankert, dass Horte an einer
Grundschule immer dann einzurichten sind, wenn mindestens fünfzehn Eltern
dies verlangen.
Deutlich bessere Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten
Wenn Kinder körperliche oder andere Auffälligkeiten zeigen, müssen
Kostenträger, Eltern, Fach-leute und ErzieherInnen zusammen überlegen
und entscheiden können, was zu tun ist. Nur da-durch kann man den Problemen
wirkungsvoll in ihren Anfängen begegnen. Unser Gesetzentwurf bietet Lösungsansätze
auf der Höhe der Zeit.
Mehr Mitwirkungsrechte für die Eltern
Die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten wird ähnlich organisiert
werden, wie in den Schulen.
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag
Diese Forderung des Volksbegehrens aus dem Jahr 2006 ist inzwischen offizielle
Bundespolitik.
… aber die neue CDU-SPD Koalitionsregierung will doch all das auch, oder?
Im Koalitionsvertrag beider Parteien steht in der Tat der Satz: „Die Koalitionspartner
bringen bis Ende Januar 2010 einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag
ein, welcher die Ziele des Volksbegehrens bis zum Beginn des Kindergartenjahrs
2010/2011 umsetzt.“ Doch die CDU rudert inzwischen wieder kräftig
zurück und niemand weiß, wohin. Deswegen müssen wir
das Volks-begehren weiterführen.
Kontakt: volksbeg@web.de, www.bessere-familienpolitik.de.
v. i. S. d. P.: Peter Häusler