Wenn das so weiter geht

Wenn das kein Ende nimmt

Reicht es uns!!!

Wer Zähne zeigen will

muss den Mund aufmachen

Widerstand!!!

 

 

Deshalb jetzt: Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik !
Am 10.02.2010 geht es los!


E-Mail: volksbeg@web.de
Internet: http://www.bessere-familienpolitik.de


Wirrwarr bei der Regierung


Nachdem die Regierungskoalition die Gesetzesinitiative von DIE LINKE und B90/GRÜNE vom November ungenutzt ließ und bis Ende Januar brauchte, um ein eigenes Gesetz in den Landtag einzubringen, jagte vergangene Woche eine neue Sau durch die Thüringer Dörfer: Angeblich stehen den Kommunen 93 Millionen Euro weniger für die Kitas zu, als ihnen das Land bisher gezahlt hat. Der Aufschrei der Kommunen war groß, die Reform des Kita-Gesetzes stand einmal mehr in Frage und niemand hat bis jetzt verstanden, wo die ominöse 93-Millionen-Euro-Lücke plötzlich herkam. Dies zeigt einmal mehr: wir können uns nur auf uns selbst, auf die Schlagkraft unseres Volksbegehrens verlassen. Vom 10.02. bis zum 09.06. müssen wir in jedem Landkreis täglich mindestens 50-100 Unterschriften sammeln und das geht nur mit IHRER Hilfe.

 

Dazu die Geschichte eines Wahlversprechens:

Volksbegehren trifft auf Regierungskoalition – die verwirrenden Etappen einer so genannten Zusammenarbeit


Ein Wort vorweg: im Folgenden sind die Etappen eines Täuschungsmanövers dargestellt, das zum Ziel hat, unser Volksbegehren als überflüssig erscheinen zu lassen. Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern!


Im Oktober haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Ziele des Volksbegehrens umzusetzen und dazu die Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Volksbegehrens zu suchen. Dies ließ uns alle hoffen, dass ein Volksbegehren damit überflüssig würde.
Am 30. Oktober brachten die Landtagsfraktionen von Grünen und Linken unseren Gesetzentwurf in den Landtag ein; damit hätten die Beratungen des Parlamentes zu unserem Gesetz beginnen können. Doch die Regierungsfraktionen bremsten diesen Antrag systematisch aus – im Parlament ebenso wie im zuständigen Parlamentsausschuss. Damit war diese Chance auf eine zügige Beratung unseres Anliegens im Landtag vertan.
Am 3. November gab es dann tatsächlich ein Gespräch zwischen Spitzenpolitikern von CDU und SPD und den Vertrauensleuten des Volksbegehrens. Wir betonten dabei, dass wir das Volksbegehren erst stoppen können, wenn der Landtag unsere Forderungen als Gesetz beschlossen hat. Die Vertreter der Regierungsfraktionen versprachen uns daraufhin, dass sie noch im Dezember einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen würden, um eine Entscheidung bis Anfang Februar zu ermöglichen.
Anfang Dezember lag uns ein erster Rohentwurf der Regierung vor, aus dem ein Drittel unserer Forderungen gestrichen worden war. Noch während wir hinter den Kulissen energisch dagegen protestierten, erfuhren wir, dass diese Kürzungen vielen CDU-Politikern noch nicht weit genug gingen. Einmal mehr wurde behauptet, unsere Forderungen seien nicht finanzierbar. Wenige Tage später tauchten diese Vorwürfe als Vorbehalte der kommunalen Spitzenverbände in der Presse auf. Wahrheitswidrig wurde behauptet, das Volksbegehren würde ständig neue Forderungen aufmachen und den Landkreisen unerwartete und neue Aufgaben aufbürden. Tatsächlich aber präzisieren wir in unserem Gesetz lediglich die Pflichten der Landkreise aus dem 8. Sozialgesetzbuch. Und unser Gesetzestext ist seit dem 1. Mai 2009 jedermann zugänglich und seitdem unverändert geblieben.
Am 10. Dezember erfuhren wir aus der Presse, dass die CDU Landtagsfraktion das Kita-Gesetz nicht im Dezember, sondern erst Ende Januar in den Landtag einbringen will. CDU-Fraktionschef Mohring sagt der Thüringer Allgemeinen Zeitung, seine anderslautenden Versprechen vom 3. November seien „bestenfalls Absichtserklärungen“ gewesen. Damit war klar: man hat versucht, uns aufs Glatteis zu führen. Wenn wir das Volksbegehren jetzt nicht starten, wird unser Reformgesetz bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden.
Dies teilten wir den Regierungsfraktionen und der Presse in mehreren Schreiben mit und begannen konsequent, die Unterschriftensammlung zu organisieren.

Am 11. Januar wurden wir von einem Journalisten der „Thüringer Allgemeinen“ mit einem Gesetzestext konfrontiert, der nach seinen Aussagen dem Beratungsstand zwischen den Koalitionsparteien entspricht. Offenbar wurden unter dem Druck des Volksbegehrens wesentliche Kürzungen inzwischen zurückgenommen. Doch uns ist klar: wenn das Volksbegehren nicht überzeugend startet, wird sich das Blatt sofort wieder wenden, siehe oben.
Am 16. Januar erfuhren wir aus der Presse, dass die CDU Fraktion 2400 neue Erzieherstellen schaffen möchte. Gleichzeitig will sie außerdem das Landeserziehungsgeld ausdehnen und die Neuverschuldung des Landes auf null halten. Während des Gesetzgebungsverfahrens, das erst Ende Januar beginnt und nach Aussagen zuverlässiger Quellen bis in den Mai hinein dauern kann, wird sich die CDU Landtagsfraktion vermutlich von einem dieser Ziele verabschieden. Man darf raten, von welchem.

Kaum ein Gesetz wird im Landtag so beschlossen, wie es eingebracht wurde! Ohne Volksbegehren wird die Kita-Reform bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden! Hätte die Regierungskoalition ein Interesse an einer zügigen Beratung gehabt, hätte sie die Gesetzesinitiative der Grünen und Linken vom 30.10.2009 genutzt und nicht erst Ende Januar 2010 einen eigenen Entwurf eingebracht!

Inzwischen wurde uns auch direkt aus dem Kreis der Regierungsfraktionen bestätigt, dass unsere Wahrnehmung richtig ist: nur ein anhaltend hoher Druck durch unser Volksbegehren kann die Reformbremser (vor allem in den Reihen der CDU) in Zaum halten.

Daher müssen wir das Volksbegehren durchführen und das bedeutet: zwischen dem 10.02. und dem 09.06. in jedem Landkreis TÄGLICH etwa 100 Unterschriften sammeln, insgesamt landesweit mindestens 200.000 Unterschriften.....


Hier unten erhalten Sie klare Informationen, wo Sie Unterschriftenbögen abholen und abgeben können.


Herzliche Grüße Ihr Elternteam
V.i.S.d.P.: Peter Häusler, Brehmestraße 4, 99423 Weimar


Die Unterschriftenbögen und das Infomaterial können ab dem 9. Februar in allen Wahlkreisbüros von DIE LINKE und B90/GRÜNE angefordert bzw. abgeholt werden. Die zentrale Ausgabestelle ist:

Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert,
Markt 4, 07743 Jena,
Offnungszeiten: Mo-Fr 9-18 ; Sa 14-17
Ansprechpartner: Frank Schenker, Jens Thomas
Telefon: 03641/231606
E-Mail: volksbegehren@ralph-lenkert.de

Anfragen, die wir über die Landkreisbüros nicht bedienen können, geben wir an dieses Büro weiter, Sie erhalten dann von dort eine Antwort.

Darüber hinaus haben wir eine wachsende Liste von privaten *Briefkästen", bei denen Bögen abgegeben werden können und von Ausgabestellen, bei denen leere Bögen abgeholt werden können. Diese Liste versenden wir am 8. Februar per Infobrief und stellen sie auf unsere Webseite.

Wer (z.B. als Privatperson im Dorf, als Ladeninhaber etc.) gerne Ausgabestelle oder Einwurfbriefkasten werden möchte: bitte eine E-Mail an phausler@web.de schicken mit folgenden Angaben: Name, Adresse; bei Ausgabestellen bitte auch *Öffnungszeiten" und telefonische Erreichbarkeit. Wir werden Sie dann sehr gerne in diese Liste aufnehmen und entsprechend mit Material beliefern!


Herzliche Grüße

Ihr Elternteam

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Infos zum Volksbegehren:

Am 10.2. startet die Sammlung der 200 000 Unterschriften für das Volksbegehren. Der Gesetzentwurf der CDU/SPD ist im parlamentarischen Gang, aber was am Ende hintern raus kommt, wird auch von der Kraft unserer Sammlung abhängen.

Wir brauchen unbedingt jede Unterstützung, jede helfende Sammlungshand und jeden, der seinen Briefkasten als Rücklaufbriefkasten kenntlich macht. Gerade auf den Dörfern ist der Rücklauf nicht so einfach zu handhaben.

Das Thüringer Sammlungsgesetz verbietet Sammlungen nur in Rechanwaltskanzleien, in Arztpraxen oder bei Notaren.

Das Auslegen der Bögen jedoch zum Mitnachhausenehmen kann keiner verwehren.

Auch in Kitas kann durch die Erzieherinnen gesammelt werden, wenn es der Träger selbst nicht verbietet (was von ihm sehr dumm wäre).

Da es aber sehr in seinem Interesse sein dürfte, dass das Gesetz, welches sich jetzt im Bildungsausschuss in der Anhörungesphase befindet , nicht verschlechtert und in seinen Zahlen nach unten korrigiert wird, müsste jeder freie oder kommunale Verantwortungsträger ein großes Interesse daran haben, dass das Volksbegehren erfolgreich gestartet werden kann und zum Erfolg führt.

Es gibt auch KEINEN Grund, gerade jetzt die Elternbeiträge zu erhöhen!


PS: Diese Daten können sie natürlich gern in Ihrem Bekanntenkreis weiterleiten


 

Warum Volksbegehren

Thüringer Kitas dürfen nicht länger bundesdeutsches Schlusslicht beim Personal sein


mehrere Studien haben es bewiesen: Thüringer ErzieherInnen betreuen deutlich mehr Kinder, als anderswo in der Bundesrepublik. Das ist schlecht für die Fachkräfte und schlecht für unsere Kin-der. Wir wollen, dass Thüringer Kitas mit 2000 zusätzlichen Vollzeitstellen den bundesdeutschen Durchschnitt erreichen – der nach Ansicht von Fachleuten noch immer verbesserungsfähig ist. Ein Zehntel ihrer Arbeitszeit sollen die ErzieherInnen künftig in die Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern investieren können. Zudem haben sie künftig die Verpflichtung und den Rechtsanspruch auf mindestens zwei Fortbildungstage im Jahr. Zudem werden sie künftig auf ein Netz von Fachbe-ratern zurückgreifen können


Grundschulhorte sichern


Dieter Althaus wollte die Grundschulhorte abwickeln – wir wollten dies verhindern. Daher haben wir in unserem Gesetz verankert, dass Horte an einer Grundschule immer dann einzurichten sind, wenn mindestens fünfzehn Eltern dies verlangen.


Deutlich bessere Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten


Wenn Kinder körperliche oder andere Auffälligkeiten zeigen, müssen Kostenträger, Eltern, Fach-leute und ErzieherInnen zusammen überlegen und entscheiden können, was zu tun ist. Nur da-durch kann man den Problemen wirkungsvoll in ihren Anfängen begegnen. Unser Gesetzentwurf bietet Lösungsansätze auf der Höhe der Zeit.


Mehr Mitwirkungsrechte für die Eltern


Die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten wird ähnlich organisiert werden, wie in den Schulen.


Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag


Diese Forderung des Volksbegehrens aus dem Jahr 2006 ist inzwischen offizielle Bundespolitik.


… aber die neue CDU-SPD Koalitionsregierung will doch all das auch, oder?


Im Koalitionsvertrag beider Parteien steht in der Tat der Satz: „Die Koalitionspartner bringen bis Ende Januar 2010 einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag ein, welcher die Ziele des Volksbegehrens bis zum Beginn des Kindergartenjahrs 2010/2011 umsetzt.“ Doch die CDU rudert inzwischen wieder kräftig zurück und niemand weiß, wohin. Deswegen müssen wir das Volks-begehren weiterführen.


Kontakt: volksbeg@web.de, www.bessere-familienpolitik.de.
v. i. S. d. P.: Peter Häusler